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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Grundlagen.

 

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Unternehmers RegioGlas GmbH.

Abweichende Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Unternehmers und sind in schriftlicher Form zu verfassen. Es gelten ausschliesslich die Normen des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGaB). Auf allen Verträgen gilt das schweizerische Recht.

 

1. Offerten

 

Offerten sind, wenn nichts Anderes erwähnt ist, während 90 Tagen nach Offerten Datum gültig. Jede Offerte versteht sich freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten berechtigen uns zur Anpassung unserer Preise. Die in den Angeboten eingesetzten Preise sind nur bei gleichbleibenden Massen, Serien und Stückzahlen verbindlich. Bei Teillieferungen oder bauseits veranlassten Montageunterbrechungen erfolgt ein Preisaufschlag.

 

2. Lieferfrist.

 

Terminangaben gelten als Richttermine. Wir bemühen uns, diese einzuhalten. Der Werkstoff Glas birgt bei der Verarbeitung viele Gefahren, welche eine fristgerechte Lieferung in Ausnahmefällen nicht zulassen.

Wir bitten um Verständnis und schliessen vollumfänglich Schadenersatzansprüche / Konventionalstrafen aus.

 

3. Bestellungen

 

Um Fehler zu vermeiden, bitten wir um schriftliche Bestellung.

Für Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung.

 

4. Auftragsbestätigung

 

Bestellungen werden Ihnen schriftlich bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als

Geschlossen. Änderungen und Ergänzungen benötigen unsere Zustimmung. Allfällige Aufpreise bleiben vorbehalten.

 

5. Pläne & Unterlagen

 

Erfolgt die Fertigung durch uns nach vom Besteller genehmigten Zeichnungen, so ist die

Zeichnung ihrem vollen Inhalt nach und in allen Details als vom Besteller genehmigt zu

betrachten. Von uns angefertigte Zeichnungen sind massgebend, wenn sie vom Besteller nicht ausdrücklich und sofort widerrufen werden.

Nachträgliche Änderungen können nur nach Möglichkeit und gegen Erstattung der Mehrkosten

berücksichtigt werden. Jegliche Unterlagen, Pläne und Skizzen bleiben stets unser geistiges Eigentum

 

6. Abholung & Lieferung

 

Für den Verwendungszweck, Einsatz, Statik und Montage unserer Produkte übernehmen wir keine Haftung. Mit der Übergabe der Ware geht das Risiko in den Kunden über. Das Risiko des Glasbruchs geht mit dem Abholen, dem erfolgten Ablad an den Besteller über.
Bei Lieferung sind die notwendigen Hilfskräfte und Geräte wie Kran, Bau Lift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten des Kunden bereitzustellen.

Lieferungen

National: Incoterms® DDP Delivered Duty Paid, not unloaded

International: Incoterms® DAP Delivered at Place, not unloaded

 

7. Montage

 

Das Risiko des Glasbruchs oder Beschädigung geht mit Beendigung der Montage auf den Besteller über.

Abnahmen werden nur schriftlich akzeptiert, nach Beendigung der Montage.

Erforderliche Zufahrten, Gerüste, Kran- und Liftbenützung, Stromanschluss, sowie ein geeigneter, trockener Lagerplatz fürs Glas pro Stockwerk des zu verglasenden Bauwerks sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für das Aufziehen und Verteilen des Glases muss pro Stockwerk ein Podest mit Rampe durch die Fensteröffnung bauseits erstellt werden.

                      

Bei der Versiegelung sind nur die Fugen Glas zu Holz bzw. Metall, maximal bis zur Dimension 5 x 5 mm in den offerierten Preisen enthalten.

Bei Trockenverglasung ist der Einzug nur eines Dichtungsprofils entweder innen oder aussen in den Preisen inbegriffen. Nicht inbegriffen ist die Montage von Deckprofilen. Allfällige notwendige Spitz- und Zuputzarbeiten sind nach unseren Angaben bauseits kostenlos auszuführen. Beschädigungen und bauseits verlangte Umlagerungen während der der Zeit der Lagerung des Glases auf der Baustelle, gehen zu Lasten des Bestellers.

 

8. Haftung bei Schäden von Reparaturen

 

Bei Reparaturen wird die Haftung für Schäden am Werkstück ausgeschlossen.

Bedingte Schäden, die nicht zu vermeiden sind wie abgesplitterte Farbe oder gebrochene Leisten werden von uns nach bester Möglichkeit instand-gesetzt.

 

9. Verpackung

 

Die Wahl der Verpackung obliegt dem Hersteller. Glastransportgestelle bleiben Eigentum des Glaslieferanten und müssen unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt werde. Nach 30 Tagen oder unrechtmässiger Weiterverwendung oder nach verschwinden der Gestelle behalten wir uns das Recht vor diese zu verrechnen und / oder einer Mietgebühr zu verlangen beschädigte Gestelle werden verrechnet. Allfällige Entsorgung ist Angelegenheit des Kunden.

 

10. Mängelrügen

 

Der Besteller ist verpflichtet die Ware resp. Die Montagearbeiten. Sofort nach Beendigung der Montage oder Lieferung zu prüfen resp. Abzunehmen. Erfolgte keine sofortige Abnahme sind Rügen innert 48h nach Lieferung resp. Montage schriftlich anzubringen.

 

11. Garantie, Haftung

 

Wir Garantieren auf von uns Montierte Produckte bei sachgemässer Verwendung 24 Monate Garantie.

Normale oder übermässige Abnutzung ist kein Grund zur Beanspruchung der Garantie.

Werden nachträglich nicht von uns Änderungen oder zusätzliche Elemente montiert, Erlischt die Garantie sofort.

 

12. Flächenberechnung

 

Flächenberechnungen werden auf den nächst höheren Centimeter aufgerundet, die Berechnung erfolgt auf zwei Kommastellen.

 

13. Eigentumsvorbehalt

 

Das Eigentum am Vertragsgegenstand geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Käufer über.

Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anmelden zu lassen.

 

14. Preise

 

Preisänderungen bleiben uns jederzeit vorbehalten. Zusätzlich oder unerwartete arbeiten werden im Regiekostenansatz verrechnet.

 

15. Zahlungsfrist/Konditionen

 

Ist nichts anderes auf unseren Offerten, Auftragsbestätigung oder Rechnungen vermerkt so

sind unsere Rechnungen innert 10 Tagen von Privatpersonen und 30 Tagen von Geschäftskunden zahlbar.

Bei Gewährung wird 10Tage/2% Skonto auf der Rechnung separat ausgewiesen.

16. Anzahlung/Akontozahlung

 

Ab einem Auftragswert von 5’000.- sind wir berechtigt folgende Anzahlungen zu verlangen:

Ab 5’000.- 1/3 bei Auftragserteilung

Ab 20'000.- 1/2 bei Auftragserteilung 1/4 bei Montagebeginn/Glaslieferung 1/4 nach beendigter Montage\Lieferung

Ab 100'000.- 1/2 bei Auftragserteilung 1/4 bei Montagebeginn/Glaslieferung 1/4 nach beendigter Montage\Lieferung 

 

17. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten gilt: Zivil- und Strafgericht Berner Jura-Seeland

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Letzte Änderung: 01.02.2024 --> 16. Anzahlung/Akontozahlung

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