AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundlagen.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Unternehmers RegioGlas GmbH.
Abweichende Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Unternehmers und sind in schriftlicher Form zu verfassen. Es gelten ausschliesslich die Normen des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGaB). Auf allen Verträgen gilt das schweizerische Recht.
1. Offerten
Offerten sind, wenn nichts Anderes erwähnt ist, während 90 Tagen nach Offerten Datum gültig. Jede Offerte versteht sich freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten berechtigen uns zur Anpassung unserer Preise. Die in den Angeboten eingesetzten Preise sind nur bei gleichbleibenden Massen, Serien und Stückzahlen verbindlich. Bei Teillieferungen oder bauseits veranlassten Montageunterbrechungen erfolgt ein Preisaufschlag.
2. Lieferfrist.
Terminangaben gelten als Richttermine. Wir bemühen uns, diese einzuhalten. Der Werkstoff Glas birgt bei der Verarbeitung viele Gefahren, welche eine fristgerechte Lieferung in Ausnahmefällen nicht zulassen.
Wir bitten um Verständnis und schliessen vollumfänglich Schadenersatzansprüche / Konventionalstrafen aus.
3. Bestellungen
Um Fehler zu vermeiden, bitten wir um schriftliche Bestellung.
Für Übermittlungsfehler übernehmen wir keine Haftung.
4. Auftragsbestätigung
Bestellungen werden Ihnen schriftlich bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als
Geschlossen. Änderungen und Ergänzungen benötigen unsere Zustimmung. Allfällige Aufpreise bleiben vorbehalten.
5. Pläne & Unterlagen
Erfolgt die Fertigung durch uns nach vom Besteller genehmigten Zeichnungen, so ist die
Zeichnung ihrem vollen Inhalt nach und in allen Details als vom Besteller genehmigt zu
betrachten. Von uns angefertigte Zeichnungen sind massgebend, wenn sie vom Besteller nicht ausdrücklich und sofort widerrufen werden.
Nachträgliche Änderungen können nur nach Möglichkeit und gegen Erstattung der Mehrkosten
berücksichtigt werden. Jegliche Unterlagen, Pläne und Skizzen bleiben stets unser geistiges Eigentum
6. Abholung & Lieferung
Für den Verwendungszweck, Einsatz, Statik und Montage unserer Produkte übernehmen wir keine Haftung. Mit der Übergabe der Ware geht das Risiko in den Kunden über. Das Risiko des Glasbruchs geht mit dem Abholen, dem erfolgten Ablad an den Besteller über.
Bei Lieferung sind die notwendigen Hilfskräfte und Geräte wie Kran, Bau Lift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten des Kunden bereitzustellen.
Lieferungen
National: Incoterms® DDP Delivered Duty Paid, not unloaded
International: Incoterms® DAP Delivered at Place, not unloaded
7. Montage
Das Risiko des Glasbruchs oder Beschädigung geht mit Beendigung der Montage auf den Besteller über.
Abnahmen werden nur schriftlich akzeptiert, nach Beendigung der Montage.
Erforderliche Zufahrten, Gerüste, Kran- und Liftbenützung, Stromanschluss, sowie ein geeigneter, trockener Lagerplatz fürs Glas pro Stockwerk des zu verglasenden Bauwerks sind bauseits kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für das Aufziehen und Verteilen des Glases muss pro Stockwerk ein Podest mit Rampe durch die Fensteröffnung bauseits erstellt werden.
Bei der Versiegelung sind nur die Fugen Glas zu Holz bzw. Metall, maximal bis zur Dimension 5 x 5 mm in den offerierten Preisen enthalten.
Bei Trockenverglasung ist der Einzug nur eines Dichtungsprofils entweder innen oder aussen in den Preisen inbegriffen. Nicht inbegriffen ist die Montage von Deckprofilen. Allfällige notwendige Spitz- und Zuputzarbeiten sind nach unseren Angaben bauseits kostenlos auszuführen. Beschädigungen und bauseits verlangte Umlagerungen während der der Zeit der Lagerung des Glases auf der Baustelle, gehen zu Lasten des Bestellers.
8. Haftung bei Schäden von Reparaturen
Bei Reparaturen wird die Haftung für Schäden am Werkstück ausgeschlossen.
Bedingte Schäden, die nicht zu vermeiden sind wie abgesplitterte Farbe oder gebrochene Leisten werden von uns nach bester Möglichkeit instand-gesetzt.
9. Verpackung
Die Wahl der Verpackung obliegt dem Hersteller. Glastransportgestelle bleiben Eigentum des Glaslieferanten und müssen unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt werde. Nach 30 Tagen oder unrechtmässiger Weiterverwendung oder nach verschwinden der Gestelle behalten wir uns das Recht vor diese zu verrechnen und / oder einer Mietgebühr zu verlangen beschädigte Gestelle werden verrechnet. Allfällige Entsorgung ist Angelegenheit des Kunden.
10. Mängelrügen
Der Besteller ist verpflichtet die Ware resp. Die Montagearbeiten. Sofort nach Beendigung der Montage oder Lieferung zu prüfen resp. Abzunehmen. Erfolgte keine sofortige Abnahme sind Rügen innert 48h nach Lieferung resp. Montage schriftlich anzubringen.
11. Garantie, Haftung
Wir Garantieren auf von uns Montierte Produckte bei sachgemässer Verwendung 24 Monate Garantie.
Normale oder übermässige Abnutzung ist kein Grund zur Beanspruchung der Garantie.
Werden nachträglich nicht von uns Änderungen oder zusätzliche Elemente montiert, Erlischt die Garantie sofort.
12. Flächenberechnung
Flächenberechnungen werden auf den nächst höheren Centimeter aufgerundet, die Berechnung erfolgt auf zwei Kommastellen.
13. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum am Vertragsgegenstand geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Käufer über.
Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anmelden zu lassen.
14. Preise
Preisänderungen bleiben uns jederzeit vorbehalten. Zusätzlich oder unerwartete arbeiten werden im Regiekostenansatz verrechnet.
15. Zahlungsfrist/Konditionen
Ist nichts anderes auf unseren Offerten, Auftragsbestätigung oder Rechnungen vermerkt so
sind unsere Rechnungen innert 10 Tagen von Privatpersonen und 30 Tagen von Geschäftskunden zahlbar.
Bei Gewährung wird 10Tage/2% Skonto auf der Rechnung separat ausgewiesen.
16. Anzahlung/Akontozahlung
Ab einem Auftragswert von 5’000.- sind wir berechtigt folgende Anzahlungen zu verlangen:
Ab 5’000.- 1/3 bei Auftragserteilung
Ab 20'000.- 1/2 bei Auftragserteilung 1/4 bei Montagebeginn/Glaslieferung 1/4 nach beendigter Montage\Lieferung
Ab 100'000.- 1/2 bei Auftragserteilung 1/4 bei Montagebeginn/Glaslieferung 1/4 nach beendigter Montage\Lieferung
17. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten gilt: Zivil- und Strafgericht Berner Jura-Seeland
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Letzte Änderung: 01.02.2024 --> 16. Anzahlung/Akontozahlung